Regeln und Gebühren des Tauschrings


Zweck: Die Organisierte Nachbarschaftshilfe „NIMM & GIB Fürth“ (Kurzschreibweise: N&G) verfolgt den Zweck, den Austausch von Diensten und Gütern zum gegenseitigen Nutzen ohne Zins und Profit zu fördern. N&G fördert gemeinnützige Ziele, ohne selbst die juristische Gemeinnützigkeit zu erlangen. N&G ist ein Projekt des Mehrgenerationenhauses Mütterzentrum Fürth gem. e.V. und innerhalb des MGH weitgehend selbständig. Der Vorstand des Mütterzentrums Fürth gem. e.V. kann aber bei grobem Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze des Vereins die Entscheidungen des Organisationsteams widerrufen. Wichtig für uns ist, neue Ideen schnell aufzugreifen und in die Tat umzusetzen, damit Tauschen noch attraktiver wird.


Teilnahme: Teilnehmen können alle, die bereit sind, von anderen etwas anzunehmen und selbst etwas zu geben. Die Anmeldung ist grundsätzlich nur persönlich bei N&G, während der Bürozeiten oder beim monatlichen Markttreffen möglich. N&G ist berechtigt, ein Mitglied bei Nichteinhaltung der nachfolgenden Regeln oder bei anhaltenden Problemen bei den Tauschgeschäften vom Tauschring auszuschließen.


Transfer: Der Leistungstransfer erfolgt wahlweise auf vier Arten: Verrechnen, Tauschen, Leihen und Schenken. Die Verrechnung der erbrachten Leistung erfolgt in Talenten (TL), wobei wir als Richtwert 10 Talente pro Stunde empfehlen. Die TL können nicht in Landes- oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Der Wert von Gütern und Diensten und der Qualitätsanspruch werden ausschließlich zwischen den Gebern und Nehmern vor Erbringung einer Leistung ausgehandelt. Material und/oder Fahrtkosten können in Euro bezahlt und sollten vor dem Tauschgeschäft abgesprochen werden. N&G beeinflusst nicht die Preisbildung. Für die Verbuchung bei Gewerbetreibenden, Anrechnung von Freibeträgen gegenüber Sozialbehörden usw. ist ein Verhältnis von 1 TL = 1 € von N&G festgelegt (wird auch als allgemeiner Richtwert empfohlen).


Kontoführung: Bei jedem Transfer, der verrechnet wird, werden die Zeiteinheiten per Talentescheck der Verrechnungsstelle mitgeteilt und dort gutgeschrieben bzw. abgebucht. Über die Benutzersoftware kann auch direkt von den Betroffenen untereinander abgerechnet werden. Die Kontostände aller Teilnehmer sind untereinander öffentlich einsehbar. Eine Begrenzung der positiven Kontoüberhänge ist derzeit nicht festgelegt. Auf der negativen Seite wird der Teilnehmer bei Überschreiten von minus 300 TL angesprochen, selbst vermehrt Angebote zu machen; minus 400 TL sollten nicht überschritten werden. Jeder Teilnehmer handhabt den Ausgleich seines Kontos in eigener Verantwortung.


Haftung: Jeder neue Teilnehmer erhält ein Anfangsguthaben von 100 Talenten. Jeder Teilnehmer ist für die erbrachte Leistung selbst verantwortlich; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. N&G übernimmt keine Haftung für die Qualität der erbrachten Leistung und haftet weder für an Teilnehmer gerichtete Steuer- oder Versicherungsforderungen, noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. (Kinderbetreuung s. Ergänzungsblatt).


Transparenz: Jeder Teilnehmer hat Einsicht in die Kontosalden sowie die Adressen der anderen Teilnehmer. Eine Weitergabe dieser Informationen an Nicht-Teilnehmer ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.


Beiträge: Grundsätzlich gelten die Beiträge als Familienbeiträge, es sei denn, es werden von den einzelnen Familienmitgliedern eigene Teilnehmerkonten gewünscht. In diesem Fall werden auch für jeden einzeln Teilnehmerbeiträge fällig. Für die Einzel-Teilnahme von Jugendlichen ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten notwendig.


Sachmittelbeitrag: Die Kosten für Porto, Miete, Druck und sonstige Sachmittel werden durch den jährlichen Teilnehmerbeitrag von 18 € (1,50 € je Monat) gedeckt.

Der erste Teilnehmerjahresbeitrag (je 1,50 € pro Monat bis zum Juni des Folgejahres) muss bar, per Einzugsermächtigung oder in Ausnahmefällen in TL bezahlt werden (s. unten). Die nachfolgenden Abbuchungen erfolgen dann immer Ende Juni für das folgende Geschäftsjahr Juli bis Juni des Folgejahres.


Verwaltungsbeitrag: Für den Zeitaufwand des Organisationsteams (Werbung, Veranstaltungen, etc.) werden jedem Teilnehmer pro Monat 2,5 TL vom Verrechnungskonto abgebucht.


Sozialbeitrag: Bei Teilnehmern mit geringem Einkommen (Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten) besteht die Möglichkeit, auch den Sachmittelbeitrag in TL zu begleichen. Voraussetzung hierfür sind mindestens zwei ständige Angebote in der Marktzeitung. In diesem Fall werden die Beiträge (Sachmittel- und Verwaltungsbeitrag) in einer Summe (also 1,5 + 2,5 = 4 TL) monatlich vom Teilnehmerkonto abgebucht.


Verwaltung: Die laufende Verwaltung und Organisation wird ehrenamtlich durchgeführt und mit 10 TL pro Stunde honoriert; eine Vergütung in Euro ist ausgeschlossen. Kurzfristige, dringende Entscheidungen trifft das Organisationsteam. Diese werden den anderen Teilnehmern beim Markttreffen und über die Marktzeitung mitgeteilt und ggf. bei der Teilnehmerversammlung bestätigt.


Markttreffen: Die monatlichen Markttreffen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen der Teilnehmer sowie dem Austausch von Infos und Waren oder der Vorbereitung von Tauschgeschäften. Sie finden am 3. Mittwoch eines Monats um 19 Uhr statt. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, wird das Treffen auf den darauffolgenden Mittwoch verschoben.


Gesuche und Angebote/Marktzeitung: Die Gesuche und Angebote der Teilnehmer werden über die Benutzersoftware im Internet - nur für die Teilnehmer einsehbar - veröffentlicht. Die Marktzeitung informiert die Teilnehmer über die aktuellen Angebote und Gesuche in gedruckter Form. Hier werden die Teilnehmerdaten gekürzt veröffentlicht. Anhand der Teilnehmerliste, die jeder Teilnehmer erhält, können die Anbieter und Suchenden identifiziert werden und es kann zur Kontaktaufnahme kommen. (Angebote zur Kinderbetreuung s. Ergänzungsblatt).

Die Marktzeitung erscheint monatlich und ist immer beim Markttreffen druckfrisch zu erhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich die Marktzeitung im MGH Mütterzentrum abzuholen oder anderweitig zukommen zu lassen. Für die Zustellung wird ein Kostenbeitrag von 1 € je Ausgabe fällig (diesen Wunsch bitte auf dem Beitrittsformular vermerken). Über die Verwaltungssoftware im Internet kann die Marktzeitung jederzeit aktuell herunter geladen werden.

Angebote, die gegen die guten Sitten verstoßen oder auf Schwarzarbeit oder Multilevel-Marketing hinweisen, werden von N&G nicht geduldet und können zum Ausschluss führen.


Teilnehmerversammlung: Einmal pro Jahr findet eine Teilnehmerversammlung statt, auf der u. a. das Organisationsteam gewählt bzw. bestätigt wird. Entscheidungen, die z.B. die N&G-Regeln betreffen, werden hier vereinbart bzw. von den Teilnehmern bestätigt.


Ende der Teilnahme: Eine Kündigung der Mitgliedschaft in schriftlicher Form ist bei ausgeglichenem Konto (+100 TL = Anfangsguthaben) jederzeit möglich. Der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht zurückerstattet. Die bestehenden Guthaben fallen N&G zu, können jedoch auch nach Absprache auf andere Teilnehmer übertragen werden. Eine Auszahlung in Euro ist nicht möglich.


Gültigkeit: Diese Regeln gelten ab 01.01.2015. Sie gelten so lange, bis auf einem Markttreffen ein Änderungsantrag gestellt wird, der dann in der Teilnehmerversammlung mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden bestätigt werden muss.